Staplerausbildung

Staplerausbildung

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner.

Dauer der Ausbildung zum Führen von Hubstaplern gemäß §6 Z2 Fachkenntnisnachweis-Verordnung 20,5 Stunden.

Voraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung
• Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
• Nachweis der Fachkenntnisse (Staplerschein)
• Entsprechende Unterweisung am Stapler
• Schriftliche Bewilligung des Arbeitgebers
• Führerschein für das Fahren im öffentlichen Verkehr 

Inhalt:
• Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
• Aufbau und Arbeitsweise
• mechanische und elektrische Ausrüstung
• Sicherheitseinrichtungen
• Betrieb und Wartung
• Arbeitnehmerschutzvorschriften und sonstige Rechtsvorschriften
• Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern
• praktische Übungen
• Abschlussprüfung

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